Wissenswertes von A bis Zett
- Fahrrad
- Erklärung:Informationen zur Nutzung des Fahrrades auf dem Schulweg
Grundsätzlich sollten Kinder im Grundschulalter nicht mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Die Verantwortung für den Schulweg Ihres Kindes tragen Sie. Sollten in ganz besonderen Ausnahmefällen Kinder im 3. oder 4. Schuljahr (vorübergehend) mit dem Fahrrad zur Schule kommen, so können Sie einen Antrag bei der Schulleitung stellen, der dem Kind erlaubt, das Fahrrad im Keller der Schule unterzustellen. Gegen Sachschäden ist das Rad allerdings nicht versichert.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihr Kind die Verkehrsregeln für Radfahrer kennen muss und das Fahrrad in einem verkehrsicheren Zustand sein muss. Sie sollten zudem mit dem Kind den Schulweg mit dem Rad geübt haben.
